
Autoversicherung
Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. In der Schweiz gibt es vier unterschiedliche Deckungsgrade bei den Autoversicherungen:
- Haftpflicht
- Teilkasko
- Kollisions- oder Vollkasko
- Insassen-Unfallschutz
Ausser der Haftpflichtversicherung sind alle anderen Deckungen freiwillig. Des Weiteren versichern die Haftpflicht- und Kaskoversicherungen nur das Fahrzeug und nicht seinen Besitzer. Schäden sind deshalb gedeckt, egal wer das Fahrzeug im Schadensfall gelenkt hat.
Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und gesetzlich geregelt. Sie deckt Personen- und Sachschäden, die mit dem Fahrzeug Drittpersonen zugefügt wurden. Im Bereich der Haftpflicht bieten fast alle Versicherungsgesellschaften die gleichen Sicherheiten an, die Prämien sind jedoch unterschiedlich. Es lohnt sich, die offerierten Prämien zu vergleichen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch entstehen. Sie übernimmt die Schäden an Haushaltsgegenständen, Mobiliar, Kleidung, Sportgeräten etc. Wohnt man zur Miete, ist eine Hausratversicherung obligatorisch.
Gebäudeschäden sind in der Hausratversicherung nicht gedeckt. Diese sind in der stattlichen Gebäudeversicherung versichert. Die Gebäudeversicherung obliegt der Verantwortung des Hauseigentümers.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, aber wird für alle dringend empfohlen. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind, Sie selber oder Ihr Haustier würden einen schweren Unfall verursachen. Ohne Haftpflicht-Versicherung haften Sie selber für den verursachten Schaden und zwar unbegrenzt sowohl mit dem Privatvermögen als auch mit dem jetzigen und künftigen Einkommen. Mit einer Haftpflicht-Versicherung ist im Schadenfall die Gefahr einer finanziellen Katastrophe gebannt.
Die Versicherung kommt für den gesamten Schaden auf, zum Beispiel: Sachschaden, Heilungskosten, Schmerzensgeld, Entschädigung für den Lohnausfall oder gar eine Invaliditäts- oder Hinterlassenenrente. Häufiger wird die Haftpflicht-versicherung allerdings wegen geringfügiger Mieterschäden in Anspruch genommen wie z.B. verschmutzte Teppiche oder anderen Sachschäden.
Für gewisse Risiken benötigen Sie eine zusätzliche Haftpflicht-Versicherung, zum Beispiel für Jagd, Extrem-Sportarten, Reiten mit ausgeliehenem Pferd, Halten von wilden Tieren. Ebenfalls eine zusätz-liche Haftpflicht-Versicherung benötigen Sie für den Schaden, der an einem gelegentlich ausgeliehenen Fahrzeug entstehen kann sowie für nebenberufliche, entlöhnte Tätigkeiten oder auch als selbstständig erwerbstätige Person.
Zu allen versicherungsrelevanten Themen können Sie sich von gesellschaftsunabhängigen Brokerunternehmen zu den Bereichen Versicherung, Vorsorge und Vermögensbildung unverbindlich beraten lassen.